Ambulante Therapiekontrolle der Maskenbeatmung
Diese Untersuchung wird von den gesetzlichen Krankenkassen seit der Änderung der Richtlinien zur Bewertung medizinischer Untersuchungs-und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 des 5. Sozialgesetzbuches (BUB-Richtlinien) i. d. R. nicht mehr bezahlt.
Ausnahmen stellen die 1. Therapiekontrolle nach Therapieeinstellung im Schlaflabor, schwere Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Herzrhythmusstörungen, u. ä.) sowie eine deutliche Änderungen des Körpergewichts (± 10 kg) dar.
Für Patienten, die auch weiterhin Interesse an einer medizinischen Therapiekontrolle haben oder sich aus Fahrtauglichkeitsgründen untersuchen lassen müssen, bieten wir entsprechend der Empfehlung von Schlafmedizin Sachsen e.V. und dem Berufsverband der Pneumologen in Sachsen die Standardisierte Therapiekontrolle an.
Was umfasst die Standardisierte Therapiekontrolle?
- Ambulantes Therapiemonitoring (s. Polygraphie), inklusive manueller Bewertung und Befunddokumentation
- Schlaf-und Therapieanamnese
- Untersuchung auf Maskenprobleme, rhinitische Beschwerden
- Kontrolle der Funktion des Gerätes (Beatmungsgerät / Schlauch / Maskenzustand)
- Erhebung der Therapiecompliance (Auslesen von Betriebs- und Therapiestunden aus dem Beatmungsgerät)
- Befundbesprechung mit Patienten, Verhaltensberatung und ggf. Einleitung von Maßnahmen zur Therapieoptimierung
- Dokumentation der Daten im Patientenpass
- Ausführlicher Arztbrief
Was kostet die Standardisierte Therapiekontrolle?
- Die Kosten belaufen sich auf 100 Euro
Bei auftretenden Fragen sprechen Sie uns bitte an.
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Wir haben für Sie Informationen zur Therapiekontrolle der Maskenbeatmung zusammengestellt: